Als Selbstzahler sind Sie wesentlich freier in der Gestaltungsmöglichkeit Ihrer Therapie. Formalitäten spielen für Sie keine Rolle. Wenn Sie für sich oder für Ihr Kind, besonders im Falle einer Autismusdiagnose, sofortige Unterstützung benötigen, sollte diese schnell und unkompliziert erfolgen.

Ich biete Ihnen einen zeitnahen Termin zu einem ersten Gespräch, bei dem wir gemeinsam Ihr persönliches Anliegen und unsere Zusammenarbeit besprechen. Sie finden die Chance, Ihre Bedürfnisse zu erklären und zu prüfen, ob Sie sich meiner therapeutischen Begleitung anvertrauen möchten.

Terminvereinbarung unter
Telefon: 05 11 - 844 34 49
Mobil: 01 62 - 167 28 88




Eine individuelle Unterstützung wird privat abgerechnet und kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie leisten einige private und auch gesetzliche Kassen hierfür Zuzahlungen – bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
Ein unverbindliches Erstgespräch biete ich Ihnen kostenfrei an.

Eltern können bei den örtlichen Jugend- oder Sozialämtern einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, wenn eine Diagnose Autismus vorliegt. Die Leistungen können entweder vom Sozialamt (§ 54 SGB XII) oder vom Jugendamt (§ 35a SGB VIII) übernommen werden. Eltern müssen dazu i.d.R. keine Zuzahlungen leisten. Gerne unterstütze ich Sie bei den Anträgen.

Eine Ermäßigung für Studenten, Arbeitslose und andere Geringverdiener ist nach Absprache möglich.


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